Reform Furniture Germany GmbH Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB)
Stand Juli 2022
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden „AVLB“) werden Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen der Reform Furniture Germany GmbH (Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 183890 | Sitz: Oranienstraße 6, D-10997 Berlin, im Folgenden „Reform“) und ihren Vertragspartnern, die von Reform Produkte oder Leistungen beziehen (im Folgenden „Kunden“).
1.2 Diese AVLB gelten auch für künftige Verträge zwischen Reform und dem Kunden, ohne dass Reform im Einzelfall darauf hinweisen müsste. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme der Produkte oder der Leistungen durch den Kunden als von diesem bestätigt.
1.3 Diese AVLB gelten ausschließlich. Etwaige abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit Reform ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat.
1.4 Diese AVLB gelten für Bestellungen durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (d. h. natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können) und für Bestellungen durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden, die nach Vertragsschluss gegenüber Reform abgegeben werden (z. B. Fristsetzungen, Mahnungen, Rücktrittserklärung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (einfache E-Mail ist ausreichend), soweit in diesen AVLB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
1.6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften in diesen AVLB haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVLB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Produkte und Leistungen | Aufmaß | Montage
2.1 Reform stellt im Auftrag und nach Angaben des Kunden individuell gefertigte Möbel sowie Möbelfronten und Arbeitsplatten her (im Folgenden „Produkte“). Möbelfronten und Arbeitsplatten werden von Reform unter anderem für Küchen, Kleiderschränke sowie Badezimmerschränke hergestellt, die der Kunde aus dem Sortiment von IKEA bezieht (im Folgenden „Drittprodukte“).
2.2 Soweit nicht im Einzelfall schriftlich vereinbart worden ist, dass Reform gegenüber dem Kunden kostenpflichtig ein Aufmaß erstellt, ist es die alleinige Verantwortung des Kunden, Reform die zutreffenden Maße und Eigenschaften der relevanten räumlichen Gegebenheiten sowie die Maße und Eigenschaften der bei ihm gegebenenfalls vorhandenen Drittprodukte und/oder eines bereits montierten Produktes zu übermitteln.
2.3 Soweit nicht im Einzelfall schriftlich vereinbart worden ist, dass Reform gegenüber dem Kunden kostenpflichtig Montageleistungen erbringt, werden die Produkte durch den Kunden selbst montiert. Im Falle der vereinbarten Montage durch Reform muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass Reform eine termingerechte ordnungsgemäße Montage möglich ist, insbesondere dafür, dass sämtliche gegebenenfalls erforderlichen Drittprodukte vorhanden sind und der Arbeitsplatz für Monteure ungehindert zugänglich ist. Der Kunde trägt in diesem Zusammenhang insbesondere Sorge für die ordnungsgemäße Installation von Wasser- und Stromanschlüssen und teilt Reform die genaue Position dieser Anschlüsse mit, soweit dies für die Montage erforderlich ist.
2.4 Falls der Kunde Dritte mit der Durchführung der Montage der Produkte beauftragt, so muss er dafür Sorge tragen, dass die Terminsetzung zur Durchführung der Montage in Abstimmung mit dem durch Reform oder durch Lieferanten von Reform festgesetzten Liefertermin frühestens auf den Tag der Auslieferung der letzten Teillieferung fällt.
2.5 Kann Reform aufgrund einer Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllen, wird Reform insoweit von der Pflicht zur Leistungserbringung frei. Kosten, die Reform aufgrund der verzögerten bzw. ausgebliebenen Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen (z. B. An- und Abfahrtskosten sowie Ausfallkosten für Monteure), muss der Kunde in angemessenem Umfang tragen.
3. Vertragsschluss | Änderungswünsche
3.1 Reform kommuniziert mit dem Kunden in der Regel per E-Mail. Im Vorfeld des Vertragsschlusses teilt der Kunde Reform die Anzahl, Art und Design der von ihm gewünschten Produkte sowie gegebenenfalls die von ihm genommenen Maße betreffenden Räume und/oder der Drittprodukte mit.
3.2 Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die Angebote von Reform verbindlich. Ein Vertrag zwischen Reform und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde das verbindliche Angebot von Reform durch Abgabe einer Bestellung annimmt (einfache E-Mail ist ausreichend), spätestens jedoch dann, wenn der Kunde die Produkte oder Leistungen entgegennimmt.
3.3 Reform ist nicht verpflichtet, nach Vertragsschluss Änderungswünschen des Kunden betreffend die Produkte oder Leistungen nachzukommen. Reform wird sich bemühen, Änderungswünschen des Kunden in angemessenem Umfang Rechnung zu tragen. Durch Änderungswünsche des Kunden entstehende Mehrkosten, Preisänderungen und/oder Lieferverzögerungen sind vom Kunden zu tragen.
4. Produktionsbeginn | Lieferfristen | Lieferverzug
4.1 Die Produkte werden von Reform nicht vorgehalten, sondern erst für den Kunden individuell hergestellt. Aus diesem Grund ist der Kunde zur Vorauszahlung des Kaufpreises in voller Höhe verpflichtet (vgl. Ziffer 7.1 dieser AVLB). Reform wird erst nach vollständigem Eingang des Kaufpreises mit der Herstellung der Produkte beginnen.
4.2 Reform teilt dem Kunden in der Regel die voraussichtliche Lieferfrist mit. Diese bewegt sich in der Regel zwischen sechs (6) und zwölf (12) Wochen nach vollständigem Eingang des Kaufpreises bei Reform. Lieferfristen sind unverbindlich, sofern Reform sie nicht schriftlich und ausdrücklich als verbindlich anerkannt hat.
4.3 Hält Reform eine verbindliche Lieferfrist nicht ein, so kann der Kunde nur nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung geltend machen. Dies gilt nicht, sofern das Setzen einer Nachfrist nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
4.4 Der Eintritt des Lieferverzugs von Reform bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Abweichend hiervon ist jedoch in jedem Fall eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
4.5 Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und andere von Reform nicht zu vertretende Hindernisse bei Reform oder Lieferanten von Reform, befreien Reform für die Dauer der Störung und deren Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung.
5. Versand | Lieferung
5.1 Der Versand der Produkte erfolgt in der Regel durch Lieferanten von Reform direkt an den Kunden und versteht sich als frei Bordsteinkante. Nur wenn der Kunde Verbraucher ist, trägt Reform das Versandrisiko.
5.2 Reform ist zu Teillieferungen berechtigt. Einzelheiten zur Lieferung, zu den von Reform belieferten Ländern und zu Versandkosten sind in der Rechnung aufgeführt.
5.3 Bei Rücksendungen aufgrund von falschen oder unvollständigen Liefer- bzw. Adressangaben des Kunden sowie dem Entstehen von Lagerkosten nach einem Nichtantreffen des Kunden zum Lieferungstermin behält sich Reform vor, dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten und Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen.
6. Preise | Steuern
6.1 Die angegebenen Preise umfassen, sofern nicht anders ausgewiesen, weder Versand- oder Montagekosten noch Bearbeitungsgebühren. Informationen zu Versandkosten, etwaigen Montagekosten und Bearbeitungsgebühren sind in der Rechnung aufgeführt. Diese Informationen werden weiterhin auch vor Abgabe der Bestellung angezeigt.
6.2 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7. Bezahlung | Eigentumsvorbehalt
7.1 Nach Vertragsschluss wird Reform dem Kunden eine Rechnung stellen. Der Kaufpreis ist vom Kunden innerhalb von acht (8) Tagen in voller Höhe im Voraus per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto von Reform zu entrichten.
7.2 Jedes gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Reform bzw. – soweit Dritte Eigentümer der bestellten Produkte sind – des jeweiligen Eigentümers.
8. Gewährleistung | Widerruf
8.1 Im Falle von Mängeln der Produkte stehen dem Kunden gegenüber Reform die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, insbesondere die Rechte aus den §§ 434 ff. BGB. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, gibt Reform keine Garantien oder andere Zusicherungen ab.
8.2 Ist der Kunde Unternehmer, gilt § 377 HGB. Außerdem beträgt die Gewährleistungsfrist in diesem Fall zwölf (12) Monate.
8.3 Die unter anderem auf der Internetseite von Reform präsentierten Produkte sind in Form digitaler Fotografien dargestellt. Etwaige geringe Abweichungen in Farbe, Maserung und Patina zum tatsächlichen Produkt sind allein schon aufgrund der Tatsache, dass es sich hierbei um individuelle Einzelanfertigungen aus Naturmaterialien handelt, technisch bedingt und stellen keinen Mangel der bei Reform bestellten Produkte dar. Dies kann insbesondere zutreffen auf furnierte Fronten und Arbeitsplatten aus Massivholz, Surface Metallgriffe und Fronten, Fold Aluminium Fronten, Linoleum Fronten und Arbeitsplatten sowie auf Henning Larsen Kupferstreifen. Der Kunde ist in jedem Fall gehalten, sich bereits im Vorfeld des Vertragsschlusses mittels der von Reform angebotenen Informationen zum jeweiligen Produkt einen hinreichenden Überblick über dessen Beschaffenheit zu verschaffen.
8.4 Ein Widerrufsrecht des Kunden besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht, da die Produkte nicht vorgefertigt sind und für ihre Herstellung eine individuelle Auswahl und Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist, so dass die Produkte eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
9. Haftung
9.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Reform oder die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Reform beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. In diesen Fällen haftet Reform unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Reform nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.3 Ist der Kunde Unternehmer, so ist die Haftung von Reform nach vorstehender Ziffer 9.2 der Höhe nach auf den doppelten Nettorechnungsbetrag der jeweiligen Bestellung begrenzt. Vorsätzliches Handeln von Reform ist hiervon ausgenommen.
9.4 Reform haftet weder für die Richtigkeit der vom Kunden übermittelten Maße bzw. Aufmaße noch für die Beschaffenheit der beim Kunden vorhandenen Drittprodukte.
10. Aufrechnungsverbot | Einschränkung des Zurückbehaltungsrechts | Abtretungsverbot
10.1 Ist der Kunde Unternehmer, so kann er mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Reform nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit die Forderungen des Kunden rechtskräftig festgestellt oder von Reform unbestritten oder anerkannt sind.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, so bedarf eine Abtretung von Forderungen des Kunden gegen Reform der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Reform. Reform wird diese Zustimmung nur aus einem sachlichen Grund verweigern.
11. Datenschutz
Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzerklärung von Reform. Diese kann unter https://www.reformcph.com/de/privacy-policy eingesehen werden.
12. Anwendbares Recht | Gerichtsstand | Vertragssprache
12.1 Diese AVLB und jegliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AVLB unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
12.2 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AVLB ist bei der Bestellung von Produkten und Leistungen durch Unternehmer der Gerichtsstand Berlin. Ansonsten gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes die gesetzlichen Regelungen.
12.3 Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte auf der Webseite von Reform oder an anderer Stelle eine Fassung dieser AVLB in einer anderen Sprache verfügbar sein, so ist eine solche Fassung unverbindlich. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung dieser AVLB.
13. Änderungen dieser AVLB | Salvatorische Klausel
13.1 Die zur Zeit des Vertragsschlusses gültigen AVLB gelten für den entsprechenden Vertrag. Reform behält sich das Recht vor, diese AVLB zu ändern. Solche Änderungen gelten nicht rückwirkend und finden ausschließlich auf zukünftige Bestellungen Anwendung.
13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AVLB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AVLB davon nicht berührt.
Reform Furniture Germany GmbH
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 183890
Juli 2022