Allgemeine Vertrags- und Lieferbedingungen (AVLB)
Reform Furniture Germany GmbH
Allgemeine Vertrags- und Lieferbedingungen (AVLB)
Stand November 2025
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Vertrags- und Lieferbedingungen (im Folgenden „AVLB“) werden Bestandteil sämt-licher Verträge zwischen der Reform Furniture Germany GmbH (Handelsregister: Amtsgericht Charlot-tenburg (Berlin) HRB 183890 | Sitz: Kantstraße 21, D-10623 Berlin, im Folgenden „Reform“) und ihren Vertragspartnern, die von Reform Produkte oder Leistungen beziehen (im Folgenden „Kunden“).
1.2 Diese AVLB gelten auch für künftige Verträge zwischen Reform und dem Kunden, ohne dass Reform im Einzelfall darauf hinweisen müsste. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme der Produkte oder der Leistungen durch den Kunden als von diesem bestätigt.
1.3 Diese AVLB gelten ausschließlich. Etwaige abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allge-meine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit Reform ihrer Gel-tung schriftlich zugestimmt hat.
1.4 Diese AVLB gelten für Bestellungen durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (d. h. natürliche Per-sonen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können) und für Bestellungen durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden, die nach Vertragsschluss gegenüber Reform abgegeben werden (z. B. Fristsetzungen, Mahnungen, Rücktrittserklärung), bedürfen zu ihrer Wirk-samkeit mindestens der Textform (einfache E-Mail ist ausreichend), soweit in diesen AVLB nicht aus-drücklich etwas anderes bestimmt ist.
1.6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften in diesen AVLB haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVLB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Produkte und Leistungen | Aufmaß | Montage
2.1 Reform stellt im Auftrag und nach Angaben des Kunden individuell gefertigte Küchenkonfigurationen einschließlich Küchengeräte, Möbel sowie Möbelfronten und Arbeitsplatten für Küchen- und Stauraum-lösungen her (im Folgenden „Produkte“). Reform erbringt darüber hinaus Leistungen im Zusammen-hang mit der Planung sowie dem Auf- und/oder Einbau der Produkte vor Ort, insbesondere Aufmaß- und Montageleistungen (im Folgenden „Leistungen“).
2.2 Soweit nicht im Einzelfall schriftlich vereinbart worden ist, dass Reform gegenüber dem Kunden kos-tenpflichtig ein Aufmaß erstellt, ist es die alleinige Verantwortung des Kunden, Reform die zutreffen-den Maße und Eigenschaften der relevanten räumlichen Gegebenheiten sowie die Maße und Eigen-schaften der bei ihm gegebenenfalls vorhandenen Drittprodukte und/oder eines bereits montierten Produktes zu übermitteln.
2.3 Soweit nicht im Einzelfall schriftlich vereinbart worden ist, dass Reform gegenüber dem Kunden kos-tenpflichtig Montageleistungen erbringt, werden die Produkte durch den Kunden selbst montiert. Im Falle der vereinbarten Montage durch Reform muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass Reform eine termingerechte ordnungsgemäße Montage möglich ist, insbesondere dafür, dass sämtliche gegebe-nenfalls erforderlichen Drittprodukte vorhanden sind und der Arbeitsplatz für Monteure ungehindert zu-gänglich ist. Der Kunde trägt in diesem Zusammenhang insbesondere Sorge für die ordnungsgemäße Installation von Wasser- und Stromanschlüssen und teilt Reform die genaue Position dieser An-schlüsse mit, soweit dies für die Montage erforderlich ist.
2.4 Falls der Kunde Dritte mit der Durchführung der Montage der Produkte beauftragt, so muss er dafür Sorge tragen, dass die Terminsetzung zur Durchführung der Montage in Abstimmung mit dem durch Reform oder durch Lieferanten von Reform festgesetzten Liefertermin frühestens auf den Tag der Auslieferung der letzten Teillieferung fällt.
2.5 Kann Reform aufgrund einer Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden seine vertrag-lichen Pflichten nicht erfüllen, wird Reform insoweit von der Pflicht zur Leistungserbringung frei. Kos-ten, die Reform aufgrund der verzögerten bzw. ausgebliebenen Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen (z. B. An- und Abfahrtskosten sowie Ausfallkosten für Monteure), muss der Kunde in angemessenem Umfang tragen.
3. Vertragsschluss | Änderungswünsche
3.1 Reform kommuniziert mit dem Kunden in der Regel per E-Mail. Im Vorfeld des Vertragsschlusses teilt der Kunde Reform die Anzahl, Art und Design der von ihm gewünschten Produkte sowie gegebenen-falls die von ihm genommenen Maße betreffenden Räume und/oder der Drittprodukte mit.
3.2 Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die Angebote von Reform verbindlich. Ein Vertrag zwischen Reform und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde das verbindliche Angebot von Reform durch Abgabe einer Bestellung annimmt (einfache E-Mail ist ausreichend), spätestens jedoch dann, wenn der Kunde die Produkte oder Leistungen entgegennimmt.
3.3 Reform ist nicht verpflichtet, nach Vertragsschluss Änderungswünschen des Kunden betreffend die Produkte oder Leistungen nachzukommen. Reform wird sich bemühen, Änderungswünschen des Kunden in angemessenem Umfang Rechnung zu tragen. Durch Änderungswünsche des Kunden ent-stehende Mehrkosten, Preisänderungen und/oder Lieferverzögerungen sind vom Kunden zu tragen.
4. Produktionsbeginn | Produktions- und Lieferfristen | Lieferverzug
4.1 Die Produkte werden von Reform nicht vorgehalten, sondern erst für den Kunden individuell herge-stellt. Aus diesem Grund ist der Kunde zur Vorauszahlung des Entgelts in voller Höhe verpflichtet (vgl. Ziffer 7.1 dieser AVLB). Reform wird erst nach vollständigem Eingang des Entgelts mit der Herstel-lung der Produkte beginnen.
4.2 Reform teilt dem Kunden in der Regel die voraussichtlichen Produktions- und Lieferfristen mit. Diese bewegen sich in der Regel zwischen sechs (6) und zwölf (12) Wochen nach vollständigem Eingang des Entgelts bei Reform. Produktions- und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern Reform sie nicht schriftlich und ausdrücklich als verbindlich anerkannt hat.
4.3 Hält Reform verbindliche Produktions- und Lieferfristen nicht ein, so kann der Kunde nur nach frucht-losem Ablauf einer von ihm gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Scha-densersatz statt der Leistung geltend machen. Dies gilt nicht, sofern das Setzen einer Nachfrist nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
4.4 Der Eintritt des Lieferverzugs von Reform bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Abwei-chend hiervon ist jedoch in jedem Fall eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
4.5 Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und andere von Reform nicht zu vertretende Hin-dernisse bei Reform oder Lieferanten von Reform, befreien Reform für die Dauer der Störung und de-ren Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung.
5. Versand | Lieferung
5.1 Der Versand der Produkte erfolgt in der Regel durch Lieferanten von Reform direkt an den Kunden und versteht sich, soweit nicht im Einzelfall anders schriftlich vereinbart, als frei Bordsteinkante. Nur wenn der Kunde Verbraucher ist, trägt Reform das Versandrisiko.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte bei Anlieferung sorgfältig auf Beschädigungen zu prüfen und etwaige Beschädigungen an den Produkten zu dokumentieren, etwa durch aussagekräftige Fotos, und Reform entsprechend zu informieren. Soweit etwaige Beschädigungen der Produkte bei Anlieferung eindeutig erkennbar sind, ist der Kunde dazu berechtigt, die Annahme der jeweiligen Lieferung zu ver-weigern.
5.3 Reform ist zu Teillieferungen berechtigt. Einzelheiten zur Lieferung, zu den von Reform belieferten Ländern und zu Versandkosten sind in der Rechnung aufgeführt.
5.4 Bei Rücksendungen aufgrund von falschen oder unvollständigen Liefer- bzw. Adressangaben des Kunden sowie dem Entstehen von Lagerkosten nach einem Nichtantreffen des Kunden zum Liefe-rungstermin behält sich Reform vor, dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten und Bearbei-tungsgebühren in Rechnung zu stellen.
6. Preise | Steuern
6.1 Die angegebenen Preise umfassen, sofern nicht anders ausgewiesen, weder Versand- oder Montage-kosten noch Bearbeitungsgebühren. Informationen zu Versandkosten, etwaigen Montagekosten und Bearbeitungsgebühren sind in der Rechnung aufgeführt. Diese Informationen werden weiterhin auch vor Abgabe der Bestellung angezeigt.
6.2 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, als Bruttopreise inklusive der gesetzli-chen Mehrwertsteuer.
7. Bezahlung | Eigentumsvorbehalt
7.1 Nach Vertragsschluss wird Reform dem Kunden eine Rechnung stellen. Das Entgelt ist vom Kunden innerhalb von acht (8) Tagen in voller Höhe im Voraus per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto von Reform zu entrichten.
7.2 Jedes gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Reform bzw. – soweit Dritte Eigentümer der bestellten Produkte sind – des jeweiligen Eigentümers.
8. Gewährleistung | Widerruf
8.1 Im Falle von Mängeln der Produkte stehen dem Kunden gegenüber Reform die gesetzlichen Gewähr-leistungsrechte zu. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, gibt Reform keine Garantien oder andere Zu-sicherungen ab.
8.2 Ist der Kunde Unternehmer, gilt § 377 HGB. Außerdem beträgt die Gewährleistungsfrist in diesem Fall zwölf (12) Monate.
8.3 Die unter anderem auf der Internetseite von Reform präsentierten Produkte sind in Form digitaler Fotografien dargestellt. Etwaige geringe Abweichungen in Farbe, Maserung und Patina zum tatsächli-chen Produkt sind allein schon aufgrund der Tatsache, dass es sich hierbei um individuelle Einzelan-fertigungen aus Naturmaterialien handelt, technisch bedingt und stellen keinen Mangel der bei Reform bestellten Produkte dar. Dies kann insbesondere zutreffen auf furnierte Fronten und Arbeitsplatten aus Massivholz, Surface Metallgriffe und Fronten, Fold Aluminium Fronten, Linoleum Fronten und Arbeits-platten. Der Kunde ist in jedem Fall gehalten, sich bereits im Vorfeld des Vertragsschlusses mittels der von Reform angebotenen Informationen zum jeweiligen Produkt einen hinreichenden Überblick über dessen Beschaffenheit zu verschaffen.
8.4 Ein Widerrufsrecht des Kunden besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht, da die Produkte nicht vorgefertigt sind und für ihre Herstellung eine individuelle Auswahl und Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist, so dass die Produkte eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zuge-schnitten sind.
9. Haftung
9.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon ausgenom-men sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesund-heit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Reform oder die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Reform beruhen. Wesentliche Vertrags-pflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. In diesen Fällen haftet Reform unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Reform nur auf den vertragstypischen, vor-hersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.3 Die Haftung von Reform nach vorstehender Ziffer 9.2 ist der Höhe nach auf den Rechnungsbetrag der jeweiligen Bestellung begrenzt. Vorsätzliches Handeln von Reform ist hiervon ausgenommen.
9.4 Reform haftet weder für die Richtigkeit der vom Kunden übermittelten Maße bzw. Aufmaße noch für die Beschaffenheit der beim Kunden vorhandenen Drittprodukte.
10. Aufrechnungsverbot | Einschränkung des Zurückbehaltungsrechts | Abtretungsverbot
10.1 Ist der Kunde Unternehmer, so kann er mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Reform nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit die Forderungen des Kunden rechtskräftig festgestellt oder von Reform unbestritten oder anerkannt sind.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer, so bedarf eine Abtretung von Forderungen des Kunden gegen Reform der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Reform. Reform wird diese Zustimmung nur aus einem sachlichen Grund verweigern.
10.3 Reform ist ohne vorherige Zustimmung des Kunden berechtigt, Forderungen gegen den Kunden an Dritte abzutreten.
11. Datenschutz
Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzerklärung von Reform. Diese kann unter https://www.reformcph.com/de/privacy-policy eingesehen werden.
12. Anwendbares Recht | Gerichtsstand | Vertragssprache
12.1 Diese AVLB und jegliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AVLB unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
12.2 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AVLB ist bei der Bestellung von Produkten und Leistungen durch Unternehmer der Gerichtsstand Berlin. Ansonsten gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes die gesetzlichen Regelungen.
12.3 Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte auf der Webseite von Reform oder an anderer Stelle eine Fassung dieser AVLB in einer anderen Sprache verfügbar sein, so ist eine solche Fassung unverbind-lich. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung dieser AVLB.
13. Änderungen dieser AVLB | Salvatorische Klausel
13.1 Die zur Zeit des Vertragsschlusses gültigen AVLB gelten für den entsprechenden Vertrag. Reform behält sich das Recht vor, diese AVLB zu ändern. Solche Änderungen gelten nicht rückwirkend und finden ausschließlich auf zukünftige Bestellungen Anwendung.
13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AVLB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AVLB davon nicht berührt.
Reform Furniture Germany GmbH
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 183890
November 2025